| AGB Auszug |
|
|
|
|
Bei Pfannengerichten liegt die Mindestpersonenzahl pro Pfannengericht bei 20 Personen. Die allgemeine Kochpauschale, wie im Angebot beschrieben, beinhaltet den Auf- und Abbau sowie 1,5 Stunden Kochleistung/Service vor Ort und bezieht sich jeweils auf ein Pfannengericht. Auftragsbedingte Wartezeiten oder zusätzliche Servicezeiten gehen je angefangene halbe Stunde zu 13,00 EUR zu Lasten des Auftraggebers. Durch abweichende Rahmenbedingungen bei Großaufträgen und gewerblichen Veranstaltungen rechnen wir statt der oben beschriebenen Kochpauschale zeitgenau mit einem Stundensatz von 26,00 EUR ab. Der bei Pfannengerichten angegebene Fertigstellungszeitpunkt kann, hervorgerufen durch die Verwendung frischer Produkte, um +/- 20 Minuten variieren. Für Fahrten über den Kochauftrag hinaus, sowie für Fahrten über die Stadtgrenze hinaus berechnen wir 55 Cent pro gefahrenen Kilometer. Die genaue Personenzahl eines Auftrags sollte uns spätestens 2 Tage vor Liefertermin per E-Mail, Fax, Post oder persönlich bekannt gegeben werden. Entliehenes Mehrweggeschirr/-besteck und Glaswaren verbleiben zur Reinigung beim Kunden. Die Gegenstände sind binnen 3 Tagen gereinigt beim Partyservice abzugeben. Bei Rücklieferung bzw. Mitnahme durch uns berechnen wir bei verunreinigten Mietgegenständen eine Reinigungsgebühr in Höhe der Leihgebühr. Die ausführlichen AGB erhalten Sie in gedruckter Form mit einem Angebot. Eine Liste mit verwendeten Zusatzstoffen finden Sie hier. |
| < Prev | Next > |
|---|



