Ausweisen von Zusätzen PDF Print E-mail

ImageUnsere Gerichte werden mit frischen Zutaten hergestellt. Vorprodukte können jedoch Inhaltsstoffe enthalten, die in Deutschland laut „Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Kennzeichnungen vom 29.01.1998“ gekennzeichnet werden müssen. Da selbst der Saft der roten Beete auf dieser Liste als E 162 steht, gelten die folgende Hinweise:
 
    
Unsere Basis-Gemüsebrühe für sämtliche Reisgerichte ist FREI von Geschmacksverstärkern und künstlichen Aromen.

Salate: Aus lebensmittelhygienischen Gründen sind unsere Salate mit Stabilisatoren, Antioxidationsmitteln und Konservierungsstoffen versetzt.

Cocktails: Verwendete Softdrinks enthalten u. a. Farbstoffe, Chinin und Koffein.  

Geräucherte Fleischwaren: enthalten neben Rauch Nitrit-Pökelsalz.

Dessert: Emulgator, Geliermittel, Farbstoffe

Bei der Zubereitung der Speisen verwenden wir ausschließlich Meer- bzw. Jodsalz.

Wir verwenden grundsätzlich keine Gen-Manipulierten Zutaten und bevorzugen Produkte aus unserer Region.

Einige Pfannengerichte sowie nahezu alle Cocktails enthalten Alkohol. Gerne ändern wir die Gerichte auf Anfrage zu Anti-alkoholischen Gerichten ab.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass bei Geflügel-, Muschel-, Fisch oder Krustentierteilen naturbedingt Knochen, Schalen oder Gräten vorkommen können und daher mit besonderer Aufmerksamkeit verspeist werden sollen.

 
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